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Pflege polnischer Tradition unter der in Tirol lebenden Polen Die Förderung der polnischen Kultur in Tirol Die Förderung der Integration, der in Tirol lebenden Polen Die Durchführung und Unterstützung aller Initiativen, die Österreich und Polen aneinander annähern Der Schutz des guten Rufes Polens Die Verbandsmitglieder des Verbandes der Polen in Tirol bestehen aus Gruppen: ordentlicher Mitglieder außerordentlicher Mitglieder Jede der beiden Gruppen hat bestimmte Rechte und Pflichten. Die Rechte der ordentlichen Mitglieder: Wahlrecht Teilnahme an geschlossenen Veranstaltungen Möglichkeit der Durchführung einer offiziellen Initiative im Namen des Verbandes Ermäßigungen bei manchen offenen Veranstaltungen Die Pflichten der ordentlichen Mitglieder: Vorbereitung der offenen und geschlossenen Veranstaltungen und Sonntagstreffen Begleichung des Jahresmitgliedsbeitrages Spende für die Bewirtung bei den Sonntagstreffen Begleichung des Saalmietebeitrages Die Rechte der außerordentlichen Mitglieder: Teilnahme an den Sonntagstreffen Teilnahme an den offenen Veranstaltungen Die Pflichten der außerordentlichen Mitglieder: Spende für die Bewirtung bei den Sonntagstreffen Begleichung des Saalmietebeitrages Weihnachtsfeier und Osterfeier Verbandsversammlungen Offene Veranstaltungen: Treffen mit Vertretern der Botschaft Republik Polen in Österreich Allerheiligen Gedenken Nikolausfeier Grill mit hl. Feldmesse Ausflüge und Pilgerfahrten Polnischer Ball Sonntagstreffen: Hl. Messe in der Kapuzinerkirche als religiöser Teil Treffen in der Räumen des Begegnungszentrums bei Kaffe und Kuchen als laischer Teil Die Verbandsmitglieder haben das Recht der Einbringung eines Initiativen-Vorschlages, der dann mit der Mehrheit der abstimmenden ordentlichen Mitglieder (mindest Anzahl der Abstimmenden: 50% aller ordentliche Mitglieder) beschlossen werden muss. Die Abstimmung kann an den Sonntagstreffen und geschlossenen Veranstaltungen stattfinden. Alle Initiativen unter Verbandsnamen müssen durch den Vorstand bewilligt werden. Der Verband muss für folgende Kosten aufkommen: jährlicher Saalmietebeitrag in der Höhe 1000 € Bewirtung bei geschlossenen Veranstaltungen Bewirtung bei offenen Veranstaltungen wie z.B. Sonntagstreffen (Kuchen, Geränke), Allerheiligen-Gedenken (Kränze und Grablichter), Treffen mit Vertretern der Botschaft RP in Österreich (Bewirtung und Saalmiete), Nikolausfeier (Nikolauspäckchen und Bewirtung), Grill Getränke), Spenden für gute Zwecke, Gelegenheitsgeschenke usw.. Der jährlicher Beitrag von 100 € für die Nutzung der Kapuzinerkirche wird während der hl. Messe eingesammelt. Anhand der Originalvorlage von SJ Karol Tomasz Giedrojc |
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